Mit dem Urteil Nr. 25476 vom 17. September 2026 hat der Kassationsgerichtshof eine wichtige Grenze der Befugnisse von Sachwalterinnen und Sachwaltern klargestellt.
Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, das Vermögen der betreuten Person in eine Lebensversicherung zu investieren, umfasst nicht automatisch die Befugnis, die Begünstigten der Versicherung zu bestimmen. Dafür ist eine spezifische Genehmigung erforderlich.
Im behandelten Fall hatte der Sachwalter die „gesetzlichen Erben“ als Begünstigte angegeben. Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofs ging diese Entscheidung über die erteilten Befugnisse und die Genehmigung hinaus.
Das Urteil macht damit deutlich, wie wichtig es ist, den Umfang der im Ernennungsdekret und in den jeweiligen Genehmigungen des Vormundschaftsrichters bzw. der Vormundschaftsrichterin vorgesehenen Befugnisse genau zu prüfen.