Einreichungsmodalitäten
Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Sachwalterschaft sind beim Landesgericht Bozen – Kanzlei für freiwillige Gerichtsbarkeit einzureichen.
Die Einreichungsmöglichkeiten unterscheiden sich danach, ob ein Antrag auf Ernennung einer Sachwalterin oder eines Sachwalters gestellt oder ein Schriftstück in einem bereits anhängigen Verfahren eingereicht werden soll.
Antrag auf Bestellung eines Sachwalters bzw. einer Sachwalterin
Der Antrag auf Bestellung eines Sachwalters bzw. einer Sachwalterin kann eingereicht werden:
- über den Bürgerschalter (Sportello di prossimità) des Vereins, der im Rahmen der den Mitgliedern vorbehaltenen Dienstleistungen Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags bietet;
- über Tribunale Online (TOL), sofern die Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes erfüllt sind;
- über einen Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Fachperson.
Laufende Verfahren
Bereits bestellte Sachwalterinnen und Sachwalter können Anträge, Rechnungslegungen und andere Akten im Rahmen laufender Verfahren einreichen:
- über den Bürgerschalter (Sportello di prossimità) des Vereins, der seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Vorbereitung und telematischen Einreichung der Akten bietet;
- mit einer digitalen Signatur, einer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC) und einer Anwendung für den telematischen Zivilprozess (PCT), wie SLpct;
- über Tribunale Online (TOL), für jene Schriftstücke, für die dieser Dienst verfügbar ist, und sofern die Voraussetzungen für dessen Nutzung erfüllt sind;
- über einen Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Fachperson.
Wichtig
Die Übermittlung eines Schriftstücks per E-Mail (PEO) oder zertifizierter E-Mail (PEC) stellt keine gültige Einreichung dar.
Für die Einreichung müssen die dafür vorgesehenen telematischen Kanäle verwendet werden.
Einreichung in Papierform vorübergehend ausgesetzt
Die Einreichung von Schriftstücken und Unterlagen in Papierform bei der Kanzlei des Landesgerichts Bozen ist derzeit ausgesetzt..
Für Verfahren, bei denen eine telematische Einreichung vorgesehen ist, müssen die verfügbaren digitalen Kanäle genutzt werden.
Wo befindet sich die Kanzlei derzeit?
Die Kanzlei für die freiwillige Gerichtsbarkeit – Vormundschaften und Erbschaften des Landesgerichts Bozen befindet sich derzeit unter folgender Adresse:
Südtiroler Straße 50 – 2. Stock, Zimmer 201 – Bozen.
Der Zugang zur Kanzlei ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über den Dienst Stanza del Cittadino.
Ein vereinbarter Termin berechtigt nicht zur Einreichung von Schriftstücken in Papierform, wenn diese telematisch eingereicht werden müssen.
Aktuelle Informationen zum Zugang und zu den verfügbaren Dienstleistungen finden Sie auf der offiziellen Website des Landesgerichts Bozen.
Müssen Sie ein Schriftstück einreichen?
Der Verein für Sachwalterschaft ist als Bürgerschalter anerkannt und kann die telematische Einreichung von Schriftstücken für Sie übernehmen, auch wenn Sie selbst weder über eine PEC-Adresse noch über eine digitale Signatur verfügen.
Im Rahmen der den Mitgliedern vorbehaltenen Dienstleistungen bieten wir Unterstützung bei der Vorbereitung und/oder telematischen Einreichung von Anträgen auf Ernennung, weiteren Anträgen, Rechnungslegungen und sonstigen Schriftstücken im Rahmen der Sachwalterschaft.
Sie können sich somit sowohl für die Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen als auch ausschließlich für deren telematische Einreichung an den Verein wenden, wenn Sie die Dokumente bereits selbst vorbereitet haben.
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