Die Rechte der begünstigten Person
Die Sachwalterschaft dient dem Schutz, nicht der Ersetzung
Die Sachwalterschaft ist als Instrument gedacht, um Menschen in Situationen der Fragilität zu begleiten und zu unterstützen, ohne ihre Entscheidungsfreiheit aufzuheben. Das Gesetz sieht vor, dass die begünstigte Person alle mit ihrer Situation vereinbaren Rechte behält und dass sie, soweit möglich, in Entscheidungen einbezogen wird, die sie betreffen.
Eine Unterstützung, die die Person respektiert
Wer eine Sachwalterin oder einen Sachwalter hat:
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behält seine Handlungsfähigkeit, mit Ausnahme der im Bestellungsbeschluss ausdrücklich vorgesehenen Einschränkungen
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hat das Recht, vom Gericht angehört zu werden
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kann Meinungen und Wünsche zu Entscheidungen des Alltags und zu wichtigen Lebensentscheidungen äußern
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hat das Recht, klare und verständliche Informationen über die eigene rechtliche, vermögensrechtliche und gegebenenfalls gesundheitliche Situation zu erhalten
- kann die Abberufung der Sachwalterin oder des Sachwalters oder Änderungen des Beschlusses beantragen.
Im Mittelpunkt stehen Person, Anhörung und Selbstbestimmung
Das Gesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2004 hat einen wichtigen Wandel eingeleitet. Es hat frühere Modelle von Ausschluss und Kontrolle überwunden und ein System eingeführt, das auf Respekt vor der Person, auf Selbstbestimmung und auf der Verhältnismäßigkeit des Eingreifens beruht.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass
- die Sachwalterin oder der Sachwalter die betroffene Person so weit wie möglich einbezieht
- Dienste und Angehörige die Person als aktive Akteurin betrachten und nicht nur als Empfängerin von Schutz
- geeignete, inklusive und verständliche Kommunikationsformen verwendet werden
Ein Ethikkodex zur Förderung guter Praxis
Der Verein für Sachwalterschaft ist Initiator eines Ethikkodex, der die zugrunde liegenden Werte benennt und gute Praxis in der Beziehung zwischen Sachwalterin oder Sachwalter und begünstigter Person fördern soll.
Dieses Instrument erinnert an die Bedeutung von Würde, Verantwortung, Transparenz und Teilhabe.
Wir sind auch für die begünstigte Person da
Der Verein bietet Information und Orientierung auch für die begünstigten Personen selbst, damit sie ihre Rechte verstehen und wissen, an wen sie sich bei Fragen oder Schwierigkeiten wenden können.
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