Jahresabrechnung und angemessene Entschädigung
des Sachwalters / der Sachwalterin
Die Aufgaben gegenüber dem Vormundschaftsrichter korrekt erfüllen
Sachwalterinnen und Sachwalter sind verpflichtet, ihr Amt verantwortungsvoll, transparent und ausschließlich im Interesse der betroffenen Person auszuüben.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die regelmäßige Vorlage der Jahresabrechnung, die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der betroffenen Person, die Dokumentation der ausgeübten Tätigkeit sowie – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – der Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Entschädigung.
Um diese Aufgaben zu erleichtern, hat das Landesgericht Bozen
Leitlinien zur Rechnungslegung und Festsetzung der angemessenen Entschädigung,
ausgearbeitet. Sie stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Sachwalterinnen und Sachwalter bei der Ausübung ihres Amtes dar.
Wozu dienen die Leitlinien?
Die Leitlinien sollen zu einer einheitlichen Handhabung der Verfahren beitragen und klare Kriterien für die Erstellung der beim Vormundschaftsrichter einzureichenden Unterlagen bieten. Sie dienen dazu, die Erfüllung der mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu erleichtern, einheitliche Vorgehensweisen zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Sachwalterinnen und Sachwaltern sowie den Gerichtsämtern zu unterstützen.
Sie stellen ein praxisorientiertes Arbeitsinstrument dar, das Sachwalterinnen und Sachwalter in den verschiedenen Phasen ihres Amtes begleitet und operative Hinweise sowie die vom Vormundschaftsrichter des Landesgerichts Bozen angewandten Kriterien vermittelt.
Was finden Sie in den Leitlinien?
Die Leitlinien behandeln unter anderem folgende Themen:
- Fristen und Modalitäten für die Einreichung der jährlichen und der abschließenden Rechnungslegung;
- Inhalt der Rechnungslegung und beizulegende Unterlagen;
- Einreichung der Schriftsätze über den elektronischen Zivilprozess (PCT);
- Verwaltung der im Interesse der betroffenen Person getätigten Ausgaben, einschließlich der nach dem Tod entstandenen Kosten, wie beispielsweise Bestattungskosten;
- Antrag auf Festsetzung der angemessenen Entschädigung;
- Kriterien, die der Vormundschaftsrichter bei der Festsetzung der Entschädigung anwendet;
- Rückerstattung der von der Sachwalterin oder dem Sachwalter getragenen Auslagen;
- praktische Beispiele zur Berechnung der angemessenen Entschädigung.
Hier können Sie die Excel-Dateien herunterladen, mit denen Sie die Berechnung der angemessenen Entschädigung simulieren können.