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Aufgaben und Befugnisse

Die Sachwalterschaft ist ein flexibles Instrument, das sich an die konkreten Bedürfnisse der schutzbedürftigen Person anpassen lässt. Sie wurde entwickelt, um keine standardisierte, sondern eine maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten, die sich am Einzelfall orientiert.

Die Befugnisse der Sachwalterin oder des Sachwalters werden vom Vormundschaftsrichter sehr genau festgelegt, unter Berücksichtigung der verbleibenden Fähigkeiten der begünstigten Person und ihrer konkreten Bedürfnisse.

Die Sachwalterin oder der Sachwalter kann beauftragt werden mit:

  • wirtschaftlichen und administrativen Aufgaben (zum Beispiel Verwaltung des Geldes, Bezahlung von Rechnungen, Entgegennahme der Rente)
  • gesundheitsbezogenen Angelegenheiten (zum Beispiel Unterzeichnung der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen, Auswahl von Pflege- oder Therapieeinrichtungen)
  • bürokratischen und rechtlichen Handlungen (zum Beispiel das Unterzeichnen von Verträgen, Kontakte zu öffentlichen Stellen oder Banken)
  • In manchen Fällen kann die Sachwalterschaft beide Bereiche abdecken – finanzielle und gesundheitliche –, je nach Bedarf der betroffenen Person.

Diese Aufgaben können im Laufe der Zeit angepasst werden, wenn sich die Situation der begünstigten Person ändert, etwa bei Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands.


Flexible Dauer

Die Sachwalterschaft kann:

  • befristet sein, wenn es sich um eine vorübergehende Schwierigkeit handelt
  • oder unbefristet, wenn der Unterstützungsbedarf dauerhaft besteht


Widerrufbarkeit

Wenn die begünstigte Person ihre volle Autonomie wiedererlangt und keine Unterstützung mehr benötigt, kann das Amt durch Entscheidung des Vormundschaftsrichters widerrufen werden.


Kontrolle durch den Vormundschaftsrichter

Der gesamte Ablauf – von der Bestellung bis zum Abschluss der Sachwalterschaft – erfolgt unter der Aufsicht des Vormundschaftsrichters am Wohn- oder Aufenthaltsort der betroffenen Person. Der Richter stellt sicher, dass die Sachwalterin oder der Sachwalter korrekt, transparent und zum Wohl der schutzbedürftigen Person handelt.