Aufgrund der Unbenutzbarkeit des Justizgebäudes in Bozen wurde die Organisation der Tätigkeiten des Gerichts erheblich angepasst, um die Kontinuität der Rechtspflege sicherzustellen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Verfahren der Sachwalterschaft, insbesondere zu den Modalitäten der Gerichtsverhandlungen, zur Einreichung von Schriftsätzen, zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen sowie zu den Dienstleistungen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt..
Ziel dieser Seite ist es, Sachwalterinnen und Sachwaltern, Angehörigen, Fachpersonen sowie allen Interessierten eine zentrale Anlaufstelle mit klaren und laufend aktualisierten Informationen über die derzeitige Organisation der Tätigkeiten des Landesgerichts Bozen bereitzustellen.
Aktuelle Situation
Derzeit gilt Folgendes:
- Verfahren zur Sachwalterschaft werden regulär weitergeführt;
- Verfahren betreffend Entmündigung und Teilentmündigung werden ebenfalls regulär weitergeführt;
- Die Einreichung von Akten erfolgt derzeit ausschließlich auf telematischem Weg; Einreichungen in Papierform oder per Post sind derzeit nicht möglich.
- Gerichtsverhandlungen finden nach den vom Vormundschaftsrichter bzw. von der Vormundschaftsrichterin festgelegten Modalitäten statt;
- Der Verein unterstützt seine Mitglieder weiterhin und verfolgt die Entwicklung der Situation laufend.
NEUER SITZ
Ab dem 1. Oktober ist das Landesgericht in der Südtiroler Straße 50 (Gebäude neben der Handelskammer) operativ.
Gesetzliche Neuerungen
Das Decreto-Legge Nr. 127 vom 23. Juli 2026 mit dem Titel „Misure urgenti e indifferibili per lo svolgimento dei procedimenti civili e penali a seguito del crollo dell'immobile degli uffici giudiziari di Bolzano“ sieht grundsätzlich die Verschiebung der Zivilverhandlungen sowie die Aussetzung der Verfahrensfristen bis zum 30. September 2026 vor.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Verfahren betreffend:
- Sachwalterschaft;
- Entmündigung;
- Teilentmündigung.
Diese Verfahren sind ausdrücklich von der automatischen Verschiebung der Verhandlungen und von der Aussetzung der Verfahrensfristen ausgenommen und werden daher weiterhin nach den vom Vormundschaftsrichter bzw. von der Vormundschaftsrichterin festgelegten Modalitäten behandelt.
Einreichung von Akten
Derzeit erfolgt die Einreichung von Akten ausschließlich auf telematischem Weg. Einreichungen in Papierform oder per Post sind derzeit nicht zulässig.
Antrag auf Bestellung eines Sachwalters bzw. einer Sachwalterin
Der Antrag auf Bestellung eines Sachwalters bzw. einer Sachwalterin kann eingereicht werden:
- über den Bürgerschalter (Sportello di prossimità) des Vereins, der im Rahmen der den Mitgliedern vorbehaltenen Dienstleistungen Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags bietet;
- über Tribunale Online (TOL), sofern die Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes erfüllt sind;
- über einen Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Fachperson.
Laufende Verfahren
Bereits bestellte Sachwalterinnen und Sachwalter können Anträge, Rechnungslegungen und andere Akten im Rahmen laufender Verfahren einreichen:
- über den Bürgerschalter (Sportello di prossimità) des Vereins, der seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Vorbereitung und telematischen Einreichung der Akten bietet;
- unter Verwendung einer digitalen Signatur, einer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC) und einer Anwendung für den Processo Civile Telematico (PCT), wie beispielsweise SLpct;
- über Tribunale Online (TOL), für jene Akten, für die der Dienst verfügbar ist, sofern die Voraussetzungen für seine Nutzung erfüllt sind;
- über einen Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Fachperson.
Dienstleistungen des Vereins
Auch in der derzeitigen Phase der Neuorganisation der Gerichtstätigkeit gewährleistet der Verein im Rahmen der seinen Mitgliedern vorbehaltenen Dienstleistungen weiterhin Beratung und operative Unterstützung.
Insbesondere bietet der Verein:
Unterstützung bei der Vorbereitung und telematischen Einreichung von Anträgen, Gesuchen, Rechnungslegungen und anderen Akten
Unterstützung bei der Einreichung von Akten über den Bürgerschalter (Sportello di prossimità)
Beantragung beglaubigter Kopien gerichtlicher Dekrete
Organisation der Teilnahme an Online-Gerichtsverhandlungen
indem bei Bedarf ein entsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Vereins zur Verfügung gestellt wird, damit auch Personen ohne die erforderlichen technischen Voraussetzungen an den Verhandlungen teilnehmen können.
Kontaktieren Sie uns
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und werden auf Grundlage der offiziellen Mitteilungen der zuständigen Behörden laufend aktualisiert. Wir empfehlen daher, diese Seite regelmäßig zu konsultieren, um sich über etwaige Neuerungen zu informieren.