Betrifft die Tätigkeit des Sachwalterschaft hauptsächlich die Pflege der Person? Der Kassationshof sagt Nein zur Mehrwertsteuerpflicht bei der Aufwandsentschädigung

Der Kassationshof hat mit dem Urteil Nr.14846 vom 13.Juli festgelegt, dass die Tätigkeit des Sachwalters die hauptsächlich die Pflege der begünstigten Person betrifft, nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen kann, mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Vermögensverwaltung der begünstigten Person auf  “Stabilisierung der Vermögenseinnahmen” gerichtet ist.  

Ja zur Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Ernennung eines Sachwalters

Die Prozesskostenhilfe ist auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar, dass heißt auch bei dem Verfahren auf Einrichtung einer Sachwalterschaft, bei dem nicht die Pflicht auf einen Rechtsbeistand besteht.
Hinsichtlich dieser Frage hat sich der Kassationsgerichtshof mit Urteil Nr.15179/2019, welches am 04.06.2019 veröffentlicht wurde, geäußert, wobei es im gegenständlichen Verfahren um eine Ernennung eines Sachwalters für einen Angehörigen ging.