Widerruf der Entmündigung

Seit 2017 beschäftigt sich der Verein mit der Abfassung und der Hinterlegung von Anträgen auf Widerruf der Entmündigung und Teilentmündigung und Umwandlung der Rechtsinstitute in eine Sachwalterschaft.


Im letzten Juli wurde vom Landesgericht Bozen das erste Urteil verkündet, mit dem eine Entmündigung widerrufen wurde. Es handelt sich dabei um eine Person von circa 50 Jahren, welche an einer schweren Hirnererkrankung leidet, welche zu erheblichen Beeinträchtigungen im Beziehungs-, Arbeits-und Sozialleben führt.