Haben Erben Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Sachwalterschaft?
Nach dem Tod der begünstigten Person stellt sich für die Erben die Frage: Dürfen sie die Unterlagen der Sachwalterschaft einsehen?
Nach dem Tod der begünstigten Person stellt sich für die Erben die Frage: Dürfen sie die Unterlagen der Sachwalterschaft einsehen?
„Wenn ein Mieter der betreuten Person die Miete nicht zahlt – ist dafür eine Genehmigung des Gerichts erforderlich?“
Die Antwort gibt die Cartabia-Reform (D.Lgs. 149/2022): Während Art. 374 ZGB für die meisten gerichtlichen Schritte die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorsieht, ist dies für Räumungsverfahren nicht notwendig.
Das Ziel ist, die Interessen der betreuten Person rascher und wirksamer zu schützen.
Am 14. Mai hatten wir die Freude, an einem Informationsabend der ACLI Trient teilzunehmen: “Tuteliamo i diritti delle persone indebolite – Amministrazione di sostegno e territori in dialogo”.
Unsere Direktorin, Dr.in Roberta Rigamonti, hielt einen Vortrag zum Thema „Die Sachwalterschaft durch Vereine gem. Art. 408 ZGB: rechtliche Aspekte und praktische Erfahrungen“.
Im Rahmen der Feierlichkeiten anlässlich des 15‑jährigen Bestehens des Vereins für Sachwalterschaft präsentieren wir das Europäische Forum zum Schutz von vulnerablen Menschen, das am 3. Oktober 2025 bei EURAC in Bozen stattfindet.
Die Veranstaltung bietet eine wertvolle Gelegenheit, die aktuellen Entwicklungen im Bereich des rechtlichen Schutzes vulnerabler Menschen aus europäischer Perspektive zu vertiefen.
Im Fokus stehen zentrale Themen wie:
Der partizipative Prozess zur Ausarbeitung des ersten Ethikkodexes für Sachwalter*innen ist offiziell gestartet.
Dieses innovative Projekt verfolgt das Ziel, gemeinsame Werte, Prinzipien und Handlungsrichtlinien zu definieren – für mehr Klarheit, Transparenz und Respekt im Umgang mit den Rechten vulnerabler Personen.
Wir möchten der Stiftung Sparkasse unseren aufrichtigen Dank aussprechen, die im vergangenen Jahr großzügig die Organisation der Fachtagung anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der Sachwalterschaft unterstützt hat.
Dank ihrer Beteiligung und ihres Beitrags konnte eine wertvolle Gelegenheit zum Austausch und zur Vertiefung geschaffen werden – mit wichtigen Impulsen, Ideen und Perspektiven für eine stärkere Unterstützung schutzbedürftiger Menschen.
in diesem Jahr feiert unser Verein sein fünfzehnjähriges Bestehen. Um dieses Ereignis gebührende Sichtbarkeit zu verleihen, haben wir uns dazu entschlossen eine Tagung im Rahmen des Europäischen Forums zum Schutz vulnerabler Menschen zu organisieren.
Der Schutz von vulnerablen Menschen ist eine Thematik, die über unsere Grenzen hinaus anklang finden und so konnten wir viele verschiedene Expert*innen aus dem nationalen und internationalen Rahmen für dieses Event als Referent*innen gewinnen.
Ab Juni 2025 ist die Beratungsstelle des Vereins für Sachwalterschaft in Meran zweimal pro Woche geöffnet, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Angehörige und Sachwalter:innen und bietet kostenlose Informationen und Unterstützung rund um das Thema rechtliche Schutzmaßnahmen.
📞 Terminvereinbarung unter: 0471 1882232
📧 info@sostegno.bz.it