**

Am 11. und 12. Mai 2021 fanden die Fortbildungstreffen zum Thema “Das Wohnen” und “Die Arbeit” statt.

Thema des Treffens vom 11. Mai war “Das Wohnen”, bei dem Dr. Heiner Schweigkofler, Vizepräsident des WOBI über “die Leistungen des Instititus für den sozialen Wohnbau” und Dr. Matteo Faifer, Abteilungsdirektor für die Seniorenwohnheime des BSB, über die”Seniorenwohnheime” referierten.

Dr. Schweigkofler wies nach einer kurzen Vorstellung des Institutes auf dessen gewichtige Rolle  in Südtirol hin.

Zur Zeit gibt es im Land 13.400 Wohnungen, davon 6.000 in Bozen. 30.000 Menschen sind in den WOBI-Wohnungen untergebracht. Jedes Jahr werden mehr als 4.000 Gesuche eingereicht, davon werden nur 400 angenommen.

Seit einigen Jahren erfolgt die Zuweisung aufgrund verschiedener Rangordnungen:

- Sprachgruppen

- normale Rangordnung

- für Personen über 65 Jahren

- Personen mit Behinderung

- Nicht EU-Bürger

Es ist wichtig daran zu erinnern, dass die Gesuche nur in den Gemeinden eingereicht werden können, in denen man wohnt/arbeitet.

Der Mietzins wird jedes Jahr neu berechnet. Die Mieter müssen die Steuererklärung des Vorjahres vorlegen und aufgrund dieser wird der Mietzins berechnet. Es wird daran erinnert, dass alle Bewohner der Wohnung die Steuererklärung vorlegen müssen. Das Einkommen der Kinder wird nur zur Hälfte bewertet.

Wenn ein Bewohner die Hilfe einer Pflegekraft benötigt, muss er die Einstellung dieser unverzüglich dem WOBI melden und deren Steuererklärung vorlegen, damit das Institut die Zustimmung erteilen kann.

Weiters verpflichtet sich das WOBI jegliche Art von architektonischen Barrieren abzubauen. Bei Vorlage des Behindertennachweises interveniert das WOBI mit dem Abbau der Barrieren. Wenn die Behinderung 70% beträgt, gehen die Eingriffe gänzlich zulasten des Institutes. Jedes Jahr werden 150 Eingriffe durchgeführt um zu gewährleisten, dass die Bewohner in ihren Wohnungen bleiben können.

Im Falle des Ablebens des Bewohners hat man 3 Monate Zeit die Wohnung zu räumen. Es braucht keine Instandhaltung (z.B. Neustreichen der Mauern), die Wohnung muss nur vollständig geräumt werden (keine Möbel, Küche usw.). Dies gehört auch zu den Aufgaben des Sachwalters.

Dr. Faifers Vortrag hatte die Vorstellung der Seniorenheime zum Gegenstand. Seit 1999 hat das Institut die alleinige Führung der folgenden 4 Seniorenwohnheime über:

  • Don Bosco
  • Villa Europa
  • Villa Serena
  • Villa Harmonie

In Bozen gibt es weitere Strukturen wie das Vinzenzhaus, den Grieserhof, die Marienklinik und Melitta care. Weiters gibt es die Tagesstätten für Senioren und die Tagespflegeheime, untergebracht in der Villa Europa und eines beim Premstaller.

Zwecks Einreichung der Gesuche um Aufnahme in die Seniorenwohnheime hat der Betrieb einen einzigen Zugang, den Schalter  für  die Aufnahme in  die Seniorenwohnheime  (SUAC). Das Ansuchen muss vom betagten Menschen selbst und/oder dem Sachwalter eingereicht werden. Kontaktdaten: Tel. 0471909438 und E-Mail bozen@anlaufstelle.bz.it

Aufgrund der  von der Gemeinde und/oder dem Betrieb mit den Betreibern der Seniorenwohnheime abgeschlossenen Vereinbarungen (mit Ausnahme des Vinzenzhauses  mit einer eigenen Rangordnung) erfolgt die Zulassung zu den Altersheimen ausschliesslich über den Schalter  für  die Aufnahme in  die Seniorenwohnheime  (SUAC)

Die Zuweisung an die Seniorenwohnheime erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Es wird daran erinnert, dass bei Verzicht dies die Rückstufung in der Rangordnung zur Folge hat.

Sollte in den Seniorenwohnheimen in Bozen kein Platz frei sein gibt es die Möglichkeit einem Altersheim ausserhalb Bozens zugewiesen zu werden vorbehaltlich der Möglichkeit um die Rückkehr nach Bozen anzusuchen

Das Pflegegeld ist eine Voraussetzung zur Einreichung des Gesuches. Das Pflegegeld wird von der Provinz nicht mehr den alten Menschen ausbezahlt, sondern direkt dem Altersheim.

Es gibt einen Hoteldienstanteil, er wird jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt. Vor der Aufnahme in das Seniorenwohnheim kann beim zuständigen Sozialsprengel um eine wirtschaftliche Bewertung angesucht werden. Der rechtliche Vertreter muss die Einkünfte des alten Menschen vorlegen um festzustellen, welchen Anteil er imstande ist beizutragen. Im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten werden die s.g Verpflichteten der Familie eingeladen, ihre Steuererklärung vorzulegen. Gibt es keine Familienangehörige oder sind die Einkünfte unzureichend, springt die Gemeinde Bozen ein. Auch wenn die Verpflichteten keine Beziehung  mehr zum ansuchenden Senior pflegen, befreit sie dies nicht von ihren Verpflichtungen.

Zum Abschluss seiner Rede erinnerte Dr. Faifer an die Dienste die der Betrieb bietet, unter anderem:

  • Hoteldienstleistungen, Empfangsdienst, Reinigung, interne Wäscherei für Wäsche der Bewohner und Vergabe der Reinigungsdienste
  • Betreuungsleistungen, Erarbeitung von persönlichen Betreuungsprojekten mit dem Ziel, das psychische Gleichgewicht der Bewohner und die Selbstständigkeit der Senioren zu gewährleisten.
  • Gesundheitsleistungen, Rehabilitation, Ärzteteams und Zusammenarbeit mit Psychologen
  • Podologie und Dentalhygiene dank der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Bozen
  • Religiösen und geistigen Beistand
  • Musiktherapie, Pet-Therapie
  • Impfkampagne auf breiter Basis
  • Alzheimergruppen mit ad hoc Bereich