Neues Gesetzesdekret zum Thema Behinderung verabschiedet
Der Ministerrat hat am 15. April 2024 das Gesetzesdekret 62/2024 verabschiedet, das die Definition des Begriffs „Behinderung“ und „Invalidität“ neu definiert, wobei die grundlegenden Bewertungsverfahren überarbeitet wurden, die ab sofort auf einer mehrdimensionalen Bewertung basieren sollen, die für die Ausarbeitung eines individuellen Lebensprojektes erforderlich ist. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen und Unterstützungsangebote zu aktivieren, damit alle Personen in die Lage versetzt werden ihre bürgerlichen und sozialen Freiheiten und Rechte in allen Lebensbereichen auszuüben.