COVID19-Situation und Zugang zur Gerichtskanzlei
Die zweite Zivilabteilung des Landesgerichts und insbesondere der Sektor der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Entmündigungen, Teilentmündigungen, Sachwalterschaften) ist, aufgrund der Anzahl der Verfahren und der Anzahl der vorgesehenen ehrenamtlichen Richter, sowie aufgrund anderen bürokratischen und personellen Gründen, in Schwierigkeiten geraten die oftmals dringenden Angelegenheiten zu bewältigen.