Sachwalterschaft und Handlungsfähigkeit im Lichte des Urteils Nr. 144/2019 des Verfassungsgerichtshofes

Die Sachwalterschaft dient als Schutz für Personen, welche in ihrer Selbständigkeit zur Gänze oder teilweise eingeschränkt sind. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Person so weit als möglich zu erhalten und die Unterstützung ausschließlich bei jenen Tätigkeiten vorzusehen, welche die Person nicht selbständig durchführen kann. Dabei kann ein Sachwalter nicht nur zur Erledigung der finanziellen Belange, sondern auch der persönlichen Belange des Begünstigten eingesetzt werden.

Dringlichkeitsmaßnahmen der Autonomen Provinz Bozen infolge des Covid 19 Notstandes bei Verwaltungsangelegenheiten und Steuer-/und Abgabepflichten

Die Landesregierung hatte einige außerordentliche Maßnahmen verfügt, die Erleichterungen für die Verwaltungstätigkeit und Zahlung von Steuern und Gebühren zur Folge haben. Hier einige, nicht abschließende, Informationen, die von Allgemeininteresse sein dürften.


1.    Dekret Nr.4805/2020 des Generaldirektors der Autonomen Provinz Bozen vom 19.03.2020
Außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Informationspflichten

Landesgesetz Nr. 12/2018 - Wir sind in Erwartung der Durchführungsverordnungen

Seit letztem Juli ist das Landesgesetz Nr.12/2018 in Kraft, welches die Förderung des Instituts der Sachwalterschaft zum Gegenstand hat.


Nach Prof. Cendon, dem Vater des nationalen Gesetzes über die Sachwalterschaft, ist das Landesgesetz eines der besten in Italien, zumal konkrete Massnahmen zur Unterstützung für diejenigen vorgesehen sind, die das delikate Amt zu Gunsten von benachteiligten Personen in unserer Gesellschaft übernommen haben.