**

Es ist schon ein Jahr vergangen, seit dem das Landesgesetz Nr. 12 zur Förderung der Sachwalterschaft in Kraft getreten ist.

Was wurde bisher gemacht?


-    Der Verein ist seit dem letzten Juli die einzige Bezugsinstitution auf Landesebene im Bereich des Rechtschutzes für beeinträchtigte Personen. Dieser beschäftigt sich mit der Erstberatung, mit der Begleitung beim Ernennungsverfahren und mit der Unterstützung der ernannten Sachwalter
-    Mit der Unterstützung des Gemeindeverbandes ist der Verein in verschiedenen Gemeinden der Provinz präsent, um Beratungen und Unterstützung interessierter Personen zu bieten, die eine Sachwalterschaft beantragen wollen und die schon als Sachwalter ernannt sind
-    Der Verein bietet weiterhin, im Auftrag der Provinz, Ausbildungskurse zum Thema für alle interessierten Bürger an.
-    Es wurde die Netzwerkarbeit zwischen den involvierten Institutionen im Bereich Sachwalterschaft ausgeweitet.

Das Landesgesetz sieht vor allem zu Gunsten der ehrenamtlichen Sachwalter wichtige Unterstützungen vor;  es müssen jedoch noch die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen erlassen werden.