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In den ersten 16 Jahren der Sachwalterschaft hat dieses Schutzinstrument  auf nationaler Ebene einen enormen Zuwachs erfahren: Im letztem Dezember 2019 gab es circa 300.00 Sachwalterschaften in ganz Italien.
Man stellt leider fest, dass in vielen Fällen die rechtlichen Grundlagen ungleich angewendet werden, zum Beispiel beim zeitlichen Ablauf des Verfahrens, bei der Art und Weise der Wahl des Sachwalters, hinischtlich der Rolle der Angehörigen, der Wohnsitzwahl, Kriterien der Quantifizierung der Aufwandsentschädigung. Daraus folgen erhebliche Beschwerden von Angehörigen, Vereinen, begünstigten Personen und Bürgern.


Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe des Ministeriums über die Menschen mit Beeinträchtigungen, welche im Jänner dieses Jahres gegründet wurde, vom Verein “Diritti in Movimento” in der Person des Gründers, Prof. Cendon, beschlossen die Richtlinien hinsichtlich des Rechtsinstituts der Sachwalterschaft zu erneuern, die dieser vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit einigen Experten ausgearbeitet hat, darunter Vormundschaftsrichter, Notare, Anwälte, Psychiater.


Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, zusammengesetzt aus Experten aus ganz Italien, welche aufgefordert wurden, die neuen Richtlinien auszuarbeiten und zu erneuern, so dass diese neue Anhaltspunkte für alle darstellen.  

Die Direktorin des Vereins, Dr.Rigamonti, wurde von Prof. Cendon als Koordinatorin von vier Arbeitsgruppen ernannt: Ausbildung der Sachwalter, Aufwandsentschädigung, Landesgebiet und Sachwalterverfahren mit Einverständnis der Person.