Das Thema des Rechtsschutzes von Erwachsenen findet auf internationaler Ebene besonders Gehör. In der Tat wurden in den letzten Jahren wichtige Vereinbarungen unterzeichnet, die den bestmöglichen Schutz und die Gleichheit der Rechte von begünstigten Personen einer rechtlichen Schutzmaßnahme garantieren, wodurch diesen ermöglicht werden soll gänzlich am Gemeinschaftsleben, unter allen Aspekten, teilnehmen zu können.

Fundamental ist die UNO Konvention über die Rechte der Personen mit Behinderungen, welche ein internationales Regelung darstellt, die von den vereinten Nationen im Jahr 2006 erlassen wurde, und welche bis heute von über 150 Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet wurde, darunter Italien und die Europäische Gemeinschaft, wodurch die besondere Beachtung des Themas Behinderung bestätigt wird.

Im Besonderen der Artikel 12 der Konvention bestätigt “das gleiche Recht als Rechtssubjekt anerkannt zu werden” dass heißt “dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Menschen Rechts- und Handlungsfähigkeit geniessen”.

Das verbreitete internationale Motto ist folglich ”maximale Autonomie, so wenig wie mögliche Beschänkungen”: Die Schutzmaßnahme eines jeden Staates müssen für die benachteiligten Personen einen großen Autonomiebereich vorsehen und versuchen die Limitierungen nur und ausschließlich in den Lebensbereichen festzulegen, in welchen die Person nicht fähig ist selbst zu handeln und deshalb Unterstützung von außen benötigt.