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Seit 2017 beschäftigt sich der Verein mit der Abfassung und der Hinterlegung von Anträgen auf Widerruf der Entmündigung und Teilentmündigung und Umwandlung der Rechtsinstitute in eine Sachwalterschaft.


Im letzten Juli wurde vom Landesgericht Bozen das erste Urteil verkündet, mit dem eine Entmündigung widerrufen wurde. Es handelt sich dabei um eine Person von circa 50 Jahren, welche an einer schweren Hirnererkrankung leidet, welche zu erheblichen Beeinträchtigungen im Beziehungs-, Arbeits-und Sozialleben führt.


Die Person hat Schwierigkeiten das tägliche Leben zu meisten (kochen, einkaufen) und braucht Hilfe bei der Einteilung der Medikamente und der eigenen Pflege.
Diese Umstände stellen jedoch keine Gründe dar, die Ausübung der eigenen Rechte einzuschränken.
Das Landesgericht hat das Rechtsinstitut der Sachwalterschaft für ausreichend gehalten, welches sich mehr der Bedürfnisse der Person anpasst, ohne die Möglichkeit zu nehmen, die eigenen Fähigkeiten auszuüben.  
Das Gericht hat die Akte dem Vormundschaftsrichter zwecks Ernennung eines Sachwalters weitergeleitet, und die Entmündigung widerrufen.

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