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Klärung mit der Südtiroler Sparkasse

In den vergangenen Monaten sind bei unserer Vereinigung mehrere Hinweise eingegangen, dass die Südtiroler Sparkasse Konten von Begünstigten einer Sachwalterschaft gesperrt hat und es zu Einschränkungen des Online-Banking gekommen ist – auch in Fällen, in denen die Dekrete des Vormundschaftsrichters die Operativität über Home-Banking ausdrücklich vorsehen.

Diese Praxis hat zu erheblichen operativen Schwierigkeiten in der täglichen Betreuung der Begünstigten geführt, etwa bei der regelmäßigen Bereitstellung kleiner Geldbeträge für die laufenden Ausgaben oder beim sachgerechten Einsatz von Zahlungskarten und Prepaid-Instrumenten.

In einzelnen Fällen sahen sich Sachwalter sogar gezwungen, das Konto zu schließen und zu einem anderen Kreditinstitut zu verlegen.

Aus diesem Grund hat unsere Vereinigung mit Schreiben vom 18.11.2025 die Problematik formell an die Generaldirektion der Südtiroler Sparkasseherangetragen (unsere Mitteilung ist am Ende dieses Artikels abgebildet)..

Das Schreiben enthielt insbesondere die Forderung nach:

  • vollem Respekt der in den Ernennungsdekreten enthaltenen Anordnungen,
  • Gewährleistung einer tatsächlichen operativen Handlungsfähigkeit der Sachwalter, 
  • Einführung einer einheitlichen Vorgangsweise in allen Filialen.

Bald nach Übermittlung des Schreibens fand ein direktes Treffen zwischen dem Marktdirektor der Südtiroler Sparkasse, Herrn Moritz Moroder, und dem Berater der Vereinigung, Alex Kemenater, statt, in dessen Rahmen die Problematik eingehend analysiert wurde.

Der Marktdirektor erklärte, der Vereinigung dankbar zu sein, dass sie diese Problematik aufgezeigt habe, da Ausmaß und praktische Auswirkungen für Sachwalterschaften in dieser Form bislang nicht vollständig bewusst gewesen seien. Infolge dieses Austauschs hat die Südtiroler Sparkasse zeitnah reagiert, ihre operative Herangehensweise überprüft und an die konkreten Bedürfnisse der Sachwalterschaften angepasst, mit besonderem Augenmerk auf die vollständige Einhaltung der Dekrete der Vormundschaftsrichter.

Mit Antwortschreiben vom 15.12.2025 hat die Südtiroler Sparkasse bestätigt, dass:

• die bisherigen operativen Abläufe aus technischen Gründen die Sperre von Konten und Online-Banking vorgesehen hatten;

• eine Weiterentwicklung des IT-Systems eingeleitet wurde, um die Verwaltung von Bankbeziehungen mit Begünstigten und Sachwaltern künftig strukturierter zu gestalten;

• bis zur endgültigen Umsetzung eine Übergangslösung eingeführt wurde, welche die Operativität sowohl über Online-Banking als auch über Zahlungskarten sicherstellt, ohne pauschale und undifferenzierte Kontosperren.

Die Südtiroler Sparkasse hat zudem mitgeteilt, dass ihre Filialen über die neuen operativen Vorgaben bereits informiert wurden. Alle Sachwalter können daher überprüfen und gegebenenfalls einfordern, dass die einzelnen Filialen der Südtiroler Sparkasse die neuen Weisungen der Generaldirektion einhalten.

Die Vereinigung begrüßt den kooperativen Ansatz und die rasche Reaktion der Südtiroler Sparkasse. Für die tägliche Praxis ist es wesentlich, an klaren Regeln festzuhalten: sofern das Dekret des Vormundschaftsrichters die Operativität über Online-Banking vorsieht, muss diese auch tatsächlich gewährleistet sein. Sollten einzelne Sachwalter dennoch weitere Anwendungsprobleme feststellen, werden sie gebeten, diese der Vereinigung mitzuteilen (unter Angabe der betroffenen Filiale und einer kurzen Darstellung des Sachverhalts), damit gegebenenfalls interveniert werden kann. Die Vereinigung beabsichtigt darüber hinaus, in Zusammenarbeit mit den in Südtirol tätigen Banken und mit dem Landesgericht Bozen auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung der Verwaltung von Bankbeziehungen bei Sachwalterschaften hinzuwirken, wie sie bereits im Trentino und in anderen Regionen besteht.

Ziel ist es, eine einheitliche und verlässliche Regelung der operativen Praxis der Kreditinstitute bei Sachwalterschaften in Südtirol zu erreichen und so eine kohärente Anwendung gerichtlicher Anordnungen sowie homogene Rahmenbedingungen in allen Filialen sicherzustellen.