contributi

 

Viele Begünstigte der Sachwalterschaft dürften Anrecht auf den Landesbeitrag haben, den die Provinz Bozen im Oktober 2022 mit einem Hilfspaket aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten beschlossen hat. 
Folglich müssen viele Sachwalter/-innen auch aktiv werden, damit diese finanzielle Hilfe dem Begünstigten zugesprochen wird. Die Auszahlung erfolgt, außer bei Bezieher des Landeskindergeldes, nicht automatisch!

 

Wer hat Anrecht?
Beitrag für Rentner, Familien mit volljährigen Kindern, Familien ohne Kinder und Alleinlebende

Es wurde mit dem Hilfspaket ein Beitrag von Euro 500,00 für Rentner, Familien mit volljährigen Kindern, Familien ohne Kinder und Alleinlebende beschlossen. 
Voraussetzung ist, dass der ISEE-Wert 2022 der Person den Betrag von 40.000 Euro nicht überschreitet.

Für den  Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Haushalt, muss zuvor bei einem Patronat die sogenannte ISEE berechnet werden. 
Aufgrund der vielen Anfragen ist zu raten, schon jetzt einen Termin dafür bei einem Steuerbeistandszentrum zu vereinbaren. Auf den Internetseiten der Patronate (KVW, ASGB usw. ) sind die  erforderlichen Dokumenten für die ISEE aufgelistet. 
Ab  Anfang Dezember soll dann online oder über ein Patronat der Antrag auf den Beitrag gestellt werden können.


Beitrag an Familien
Familien mit minderjährigen Kindern bekommen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 600 Euro. 
Voraussetzung ISEE Erklärung der Familiengemeinschaft unter € 40.000.

Wer das Landeskindergeld bereits bezieht, muss KEIN weiteres Ansuchen stellen. Voraussichtlich wird der Beitrag ab Dezember über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt.

Wer das Landeskindergeld noch nicht bezieht, kann noch bis Ende Dezember 2022 jederzeit online oder über ein Patronat darum ansuchen. 

Frist
 
Um den Landesbeitrag angesucht werden kann voraussichtlich bis Ende Februar 2023. Ab dem 01.01.2023 braucht es dafür die ISEE 2023.
 

Nicht vergessen: 
Wenn ich als Sachwalter die ISEE Erklärung und den Antrag auf den Beitrag für die begünstigte Person stellen möchte bzw. kann, muss ich natürlich zur Vertretung bei den bürokratischen Handlungen ermächtigt sein, und muss das Ernennungsdekret des Vormundschaftsgerichts dem Patronat vorzeigen bzw. den Dokumenten beilegen.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Ernennungsdekret hinsichtlich der Verfügungen des monatlich zur Verfügung bestehenden Betrages für die Lebenshaltungskosten jederzeit beim Vormundschaftsgericht abänderbar ist, dass heißt dass der Betrag erhöht werden kann. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung erforderlich, der beim Vormundschaftsgericht eingereicht werden muss.