Das Landesgericht Bozen hat neue Leitlinien zur Erstellung der Rechnungslegung sowie zur Festsetzung der angemessenen Entschädigung für Sachwalter:innen veröffentlicht. Ziel ist es, die Praxis des Vormundschaftsgerichts klarer zu gestalten und eine einheitlichere Anwendung zu fördern.
Das Dokument enthält Hinweise zu den Fristen und Modalitäten für die Einreichung der jährlichen Rechnungslegung, die anhand des vom Gericht vorgesehenen Formulars zu erstellen und durch einen kurzen Bericht über die ausgeübte Tätigkeit sowie über die Situation der betreuten Person zu ergänzen ist.
Die Leitlinien befassen sich außerdem mit der angemessenen Entschädigung. Dabei wird daran erinnert, dass die Tätigkeit als Sachwalter:in grundsätzlich unentgeltlich ist. Gleichzeitig werden nun Orientierungskriterien für die Festsetzung der Entschädigung festgelegt, die insbesondere das verwaltete Vermögen, die Komplexität der Verwaltung sowie den tatsächlich geleisteten Aufwand berücksichtigen.
Ziel der Leitlinien ist es, mehr Transparenz, Einheitlichkeit und Klarheit bei der Führung von Sachwalterschaften sowie bei der Bewertung von Anträgen auf angemessene Entschädigung zu gewährleisten.
Jetzt spenden

