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Beim Thema der digitalen Identität besteht nach wie vor noch eine Lücke, da nach wie vor nicht der Zugang der Dienste der öffentlichen Verwaltung für diejenigen geregelt ist, die das Amt als Sachwalter für beeinträchtigte Menschen ausüben. 
Vollmacht nur bei den digitalen Diensten der INPS beantragen. 
Kürzlich hat auch ein Vormundschaftsrichter aus Rom die Agenzia per l’Italia digitale angemahnt, dass angemessene Maßnahmen getroffen werden sollten, die auch den Sachwaltern die Möglichkeit zum Zugang des SPID ermöglichen.