
„Wenn ein Mieter der betreuten Person die Miete nicht zahlt – ist dafür eine Genehmigung des Gerichts erforderlich?“
Die Antwort gibt die Cartabia-Reform (D.Lgs. 149/2022): Während Art. 374 ZGB für die meisten gerichtlichen Schritte die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorsieht, ist dies für Räumungsverfahren nicht notwendig.
Das Ziel ist, die Interessen der betreuten Person rascher und wirksamer zu schützen.
Der/die Sachwalter:in muss jedoch im nächsten Rechenschaftsbericht sämtliche Schritte dokumentieren: Nachweise über die Zahlungsunfähigkeit, Versuche einer Einigung, die Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts sowie die voraussichtlichen Kosten.
RA Dr. Francesco de Guelmi