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Die europäische Kommission hat am 31.05.2023 zwei Gesetzesvoschläge  im Hinblick auf die Verbesserung des grenzüberschreitetenden Schutzes von Erwachsenen innerhalb der euopäischen Union vorgestellt, um auf die zunehmende älternde Gesellschaft und die steigende Anzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen zu antworten, Das hauptsächliche Ziel ist die Harmonisierung der Gesetze und die Einhaltung des internationalen Haager Übereinkommens zum Thema. 
Die Vorschläge beinhalten insbesondere: 
-    Der Entscheidungsvorschlag des Rates verpflichtet die Mitgliedsstaaten die Haager Konvention aus dem Jahr 2000 zu beachten, indem rechtliche internationale Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auch in Drittländern anwendbar ist, die nicht der Konvention beigetreten sind. 
-    Der Vorschlag hinsichtlich  der Regulierung legt einheiteliche Normen für die rechtliche Zusammenarbeit innerhalb der EU fest. Diese Normen beinhalten rechtliche Zuständigkeiten, anwendbare Gesetze und Möglichkeiten der Anerkennung der Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen. Im Unterschied zur Konvention sollen diese zwischen allen Mitgleidstaaten anwendbar sein, mit gestrafften Normen und einer Zusammenarbeit aller Länder der EU.


Der Vorschlag zur europäischen Regelung des Schutzes von Erwachsenen definiert eine rechtliche detallierte Rahmenbedingung um die Probleme bei rechtlichen Fragestellungen im Hinblick auf Erwachsene, welche in anderen Ländern als der EU leben, klar zu regeln: 
1. Anwendbarkeit und Definierung: Der Vorschlag liefert spezielle Regelungen für den Schutz von Erwachsenen, wobei die Harmonisierung der Gesetze für eine einheitliche Anwendung der Gesetze der EU gefördert wird
2. Internationale Zuständigkeiten und anwendbare Gesetze: Der Voschlag führt internationale Zuständigkeiten innerhalb der EU ein, wobei die Komplexität der Entscheidungen geregelt wird, wenn eine Zuständigkeitswahl der Person stattgefunden hat.  Es wird besonderer Beachtung auf die zeitnahe Informationen der zuständigen Behörden gegeben, wobei der aktuelle Wohnsitz des Erwachsenen respektiert wird und die Konvention von Haag beachtet werden muss. 
3. Automatische Anerkennung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung vereinfacht das Anerkennungsverfahren und die Vollstreckung der Maßnahme, welche von einem anderen Mitgliedstaat erlassen wurde, wobei die Vollstreckbarkeitserklärung abgeschafft wurde, . Dies fördert die Übereinstimmung und den Respekt der fundamentalen Rechte der Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen. 
4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und europäisches Vertretungszertifikat: Die Einrichtung von zentralen Behörden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beinhaltet spezielle Verfahren um die Erwachsenen zu lokalisieren, Zustimmungen für Übersiedlungen zu erhalten und Vertreter im Ausland zu ernennen. Das europäische Vertreungszertifikat vereinfacht das Verfahren um die Ermächtigungen in anderen Mitgliedsstaaten zu nachzuweisen. 
5. Informationsaustausch und digitale Kommunikation: Der Vorschlag verstärkt den Informationsaustasuch mittels nationalen Registern und fördert die Verpflichtung zu digitaler Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden, wobei die Effizienz und Schnelligkeit bei Fragen des Schutzes von Erwachsenen verbessert wird, 
Ziel dieser Gesetzesvorschläge ist eine Vereinheitlichung dieser Thematik, die Verbesserung der Rechtssicherheit, Reduzierung von Kosten und  Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren für alle EU Bürger, bei denen es erforderlich erscheint diese Interessen zu schützen. Die Vorschläge beabsichtigen die Harmonisierung der Normen des internationalen Privatrechts und finden ihre rechtliche Grundlage im Artikel 81 der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union - Zusammenarbeit im Zivilrecht)
Zudem berufen sich beide Vorschläge der Kommission auf  das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungenen. Die  Anwendung der Konvention versichert eine Verwirklichung der Verpflichtungen der Länder der Europäischen Union, und der Union selbst, im Hinblick auf die Konvention. 
Mit Initiative der Komission wird der Schutz der Erwachsenen mit Beeinträchtigung in internationalen Fällen formal geregelt, und von den Einrichtungen der politischen Institutionen der Union behandelt. Dies stellt eine rechtliche Entwicklung dar, die nicht zu unterschätzen ist. 

http://www.sidiblog.org/2023/07/06/verso-una-piu-efficace-protezione-degli-adulti-fragili-nellunione-europea/
https://www.un.org/development/desa/disabilities/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities/article-12-equal-recognition-before-the-law.html
https://portale.inpa.gov.it/ui/public-area/concoursedetail/7f8dfa8c5f7449bc99fff9e8aaf24131